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Gewaltschutz aktuell

Programm / Ausschreibung KIRAS, F&E-Dienstleistungen, KIRAS F&E-Dienstleistungen 2018 Status abgeschlossen
Projektstart 01.10.2019 Projektende 30.09.2022
Zeitraum 2019 - 2022 Projektlaufzeit 36 Monate
Keywords Gewalt; Frauen; Kinder; Männer; Polizei

Projektbeschreibung

Das Gewaltschutzgesetz, das vor mittlerweile 22 Jahren in Kraft getreten ist, wurde mehrfach novelliert, um spezifischen Herausforderungen, die im Lauf der Zeit deutlich wurden, zu begegnen. Die Studie untersucht drei in den letzten Jahren eingeführte Instrumente, die bislang weder hinsichtlich ihrer Implementierung noch ihrer Wirkungen wissenschaftlich evaluiert wurden. Im Einzelnen handelt es sich dabei um das sogenannte erweiterte Betretungsverbot (BV) zugunsten von gefährdeten Personen unter 14 Jahren sowie um die präventive Rechtsaufklärung/ Gefährderansprache und das Opferkontaktgespräch.
Das erweiterte BV wurde mit der SPG-Novelle 2013 eingeführt und ist seit 1.9.2013 in Kraft – allerdings wird es von der Polizei selten angewendet. Es ermöglicht den Schutz von unmündigen Minderjährigen nicht nur zu Hause, sondern auch in Schulen zur Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht, Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulhorten samt einem Umkreis von fünfzig Metern. Die Sicherheitsmaßnahme wurde von zwei Seiten kritisiert: von den Interventionsstellen/ Gewaltschutzzentren als nicht weitreichend genug und von VertreterInnen der Schulverwaltung als nicht administrierbar.
Im Zuge der SPG-Novelle 2016 erfolgte eine Verrechtlichung der präventiven Rechtsaufklärung/ Gefährderansprache zum Schutz vor Gewalt, die bereits ab 2011 zum Zweck der Normverdeutlichung infolge von BV‘en gelegentlich durchgeführt wurde. Gleichsam das Gegenstück dazu – nämlich in dem Sinn, dass es ebenfalls einige Tage nach dem BV stattfindet – bildet das Opferkontaktgespräch, das auf die Gefährdungssituation bzw. die Sicherheit des Opfers fokussiert. PolizeibeamtInnen zufolge werden beide Gesprächsangebote bereitwillig angenommen und haben sich als zweckmäßig erwiesen.
Zusätzlich zur Untersuchung dieser Opferschutzinterventionen verfolgt die Studie einen zweiten Themenstrang, nämlich die Praxis der Verhängung von BV’en gegen Gefährderinnen. Es handelt sich dabei um einen weitgehend unerforschten Bereich, in dem sogar Basiswissen fehlt, etwa ob – wie bei den Männern – in erster Linie (ehemalige) PartnerInnen gefährdet werden, oder vielmehr Kinder und Eltern.
Sowohl für die Analyse der Anwendung und Effektivität der drei angesprochenen Maßnahmen, die primär den Schutz von Frauen und Kindern zum Ziel haben, als auch bei der Untersuchung der Einschreitungen gegen Gefährderinnen werden quantitative Methoden (Dokumentenanalyse betr. Polizei und Gewaltschutzeinrichtungen) ebenso wie qualitative (insb. Interviews und Fokusgruppen mit Polizei, Gewaltschutzeinrichtungen, Schulverwaltung, GefährderInnen und gefährdeten Personen) eingesetzt.
Es wird ein Forschungsbericht erstellt, der bestehende Problemlagen bei allen involvierten Akteuren analysiert und praxisorientierte Handlungsempfehlungen entwickelt. Ziel der Untersuchung ist eine nachhaltige Erhöhung der Sicherheit von gewaltbetroffenen Personen ebenso wie die Unterstützung der Exekutive bei der Erfüllung dieser Aufgabe.

Abstract

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